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Beherbergungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die befristete Überlassung möblierter Apartments

Apartments Strauss – Stand: 11.02.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Beherbergungsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung möblierter Wohneinheiten zu Beherbergungszwecken („Beherbergungsvertrag“) sowie für alle damit zusammenhängenden Neben- und Zusatzleistungen zwischen dem jeweiligen Anbieter (Ziffer 1.2) und dem Gast.

1.2 Die Einheiten werden von mehreren rechtlich selbständigen Anbietern betrieben, die gemeinsam unter der Marke „Apartments Strauss“ auftreten. Vertragspartner des Gastes ist ausschließlich derjenige Anbieter, dem die gebuchte Einheit zugeordnet ist. Der jeweilige Anbieter ergibt sich mit vollständiger Firmierung und Anschrift aus der Buchungsbestätigung und aus dem Impressum unter apartments-strauss.de. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Anbieter untereinander wird durch den gemeinsamen Marktauftritt nicht begründet; jeder Anbieter haftet ausschließlich für die von ihm geschuldeten Leistungen.

1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Der Gast hat bei der Buchung anzugeben, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer bucht.

1.5 Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern; dies ist in der jeweiligen Bestimmung kenntlich gemacht. Für Verträge mit Unternehmern gelten ergänzend und vorrangig die Bestimmungen des § 25.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zweck der Überlassung, Höchstdauer

2.1 Der Anbieter überlässt dem Gast eine möblierte Wohneinheit ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ein Wohnraummietverhältnis auf Dauer wird ausdrücklich nicht begründet. Die Überlassung erfolgt zur Beherbergung, nicht zur Deckung des dauerhaften Wohnbedarfs des Gastes.

2.2 Sämtliche Einheiten des Anbieters sind baurechtlich als Ferienwohnungen beziehungsweise als möblierte Apartments genehmigt. Sie sind damit dazu bestimmt, einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt zu werden (§ 13a BauNVO). Der Nutzungsart „Wohnen“ sind sie baurechtlich nicht zugeordnet. Eine Überlassung zum dauerhaften Wohnen ist dem Anbieter daher rechtlich nicht gestattet, wird nicht angeboten und ist nicht geschuldet. Diese Zweckbestimmung ist beiden Parteien bei Vertragsschluss bekannt und liegt dem Vertrag zugrunde.

2.3 Die Einheiten werden ausschließlich zur kurzzeitigen Beherbergung vorgehalten. Sie werden nicht auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt angeboten und stehen nicht zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs zur Verfügung. Dieses Nutzungskonzept prägt das gesamte Angebot des Anbieters und zeigt sich insbesondere darin, dass

(a) die Einheiten ausschließlich vollständig möbliert und mit Hausrat, Küchenausstattung sowie Bett- und Handtuchwäsche ausgestattet überlassen werden;

(b) die Preisstellung nach Nächten erfolgt und die Endreinigung im Preis enthalten ist;

(c) die Vermarktung über Beherbergungs- und Reiseportale sowie über die Website des Anbieters erfolgt;

(d) die Überlassungsdauer nach Ziffer 2.6 von vornherein begrenzt ist und eine unbefristete Überlassung nicht angeboten wird;

(e) ein Anspruch auf eine bestimmte Einheit nicht besteht und sich der Anbieter einen Objektwechsel nach § 5 vorbehält.

Eine über den Genehmigungsrahmen nach Ziffer 2.2 hinausgehende Nutzung, insbesondere eine dauerhafte Wohnnutzung, kann der Gast nicht verlangen.

2.4 Grundlage des Vertrages ist ein bei Vertragsschluss bestehender vorübergehender Sonderbedarf des Gastes, dessen Wegfall zeitlich absehbar ist. Der Bedarf beruht auf einem besonderen Anlass, der die zeitliche Begrenzung der Überlassung sachlich begründet. Als solcher Anlass kommen insbesondere in Betracht:

(a) ein touristischer Aufenthalt oder der Besuch einer Messe oder Veranstaltung;

(b) ein auswärtiger Arbeits-, Montage-, Projekt- oder Entsendungseinsatz bis zur Erledigung des Arbeitsziels;

(c) die Überbrückung bis zur Bezugsfertigkeit oder bis zum Bezug einer anderen Wohnung;

(d) ein Aufenthalt aus familiären, medizinischen oder sonstigen persönlichen Gründen von absehbarer Dauer.

Der konkrete Anlass und der voraussichtliche Zeitpunkt seines Wegfalls werden bei der Buchung angegeben und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Sie bilden die Geschäftsgrundlage des Vertrages. Der Gast hat Änderungen unverzüglich in Textform anzuzeigen.

2.5 Bei Firmenbuchungen ergibt sich der Anlass nach Ziffer 2.4 aus der befristeten Entsendung oder dem projektbezogenen Einsatz der untergebrachten Person. Der Firmenkunde benennt bei der Buchung das Projekt oder den Einsatzzweck sowie das voraussichtliche Einsatzende. Der Aufenthalt endet spätestens mit dem Ende der Entsendung.

2.6 Die Überlassungsdauer ist auf höchstens 150 Nächte begrenzt. Eine automatische oder stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; § 545 BGB findet keine Anwendung.

2.7 Eine Verlängerung ist nur durch gesonderte Vereinbarung in Textform möglich und nur, soweit die Gesamtaufenthaltsdauer nach Ziffer 2.6 nicht überschritten wird. Der Anlass der Verlängerung ist in der Vereinbarung festzuhalten. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Ist die Höchstdauer erreicht, endet der Vertrag; der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Gast eine andere Einheit anzubieten oder einen Anschlussvertrag zu schließen.

2.8 Für die Erfüllung seiner melderechtlichen Pflichten ist der Gast selbst verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass bei Aufenthalten in Beherbergungsstätten eine Anmeldepflicht bei der Meldebehörde erst besteht, wenn der Aufenthalt sechs Monate überschreitet, und bei Personen ohne Wohnung im Inland, wenn er drei Monate überschreitet (§ 27 BMG).

2.9 Ist der Gast zur Anmeldung verpflichtet oder meldet er sich an, stellt der Anbieter ihm die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG aus. Der Anbieter erfüllt damit ausschließlich seine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Die Bestätigung bescheinigt allein den tatsächlichen Einzug und enthält keine Aussage über Art, Inhalt oder Dauer des Vertragsverhältnisses.

2.10 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es für die Einordnung der Überlassung als vorübergehender Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB allein auf die baurechtliche Zweckbestimmung nach Ziffer 2.2 und den nach den Ziffern 2.1 sowie 2.3 bis 2.5 vereinbarten Vertragszweck ankommt. Ohne Bedeutung ist demgegenüber, ob der Gast die Einheit melderechtlich als Haupt- oder als Nebenwohnung anmeldet, ob er über eine weitere Wohnung verfügt, ob die Einheit möbliert überlassen wird und für welchen Zeitraum sie überlassen wird. Das Nutzungskonzept nach Ziffer 2.3 ist bei der Auslegung des Vertragszwecks zu berücksichtigen.

2.11 Der Gast ist verpflichtet, sich nach Beendigung des Aufenthalts unverzüglich abzumelden oder umzumelden und dies dem Anbieter auf Verlangen nachzuweisen. Kommt er dieser Pflicht trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, hat er dem Anbieter den hierdurch entstehenden Aufwand zu ersetzen.

2.12 Die Einheiten werden ohne hotelmäßige Zusatzleistungen überlassen. Insbesondere finden keine Zwischenreinigungen, kein Wäschewechsel während des Aufenthalts, kein Empfangs-, Rezeptions- oder Bereitschaftsdienst und keine Verpflegungsleistungen statt.

§ 3 Vertragsschluss, Buchungswege

3.1 Die Darstellung verfügbarer Einheiten stellt kein bindendes Angebot dar. Angebote des Anbieters sind freibleibend.

3.2 Mit der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform zustande. Bei automatisierter Buchung über die Website oder ein Buchungsportal kommt der Vertrag mit Zugang der systemseitig erzeugten Buchungsbestätigung zustande.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4 Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Einheit besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, branchenübliche Restriktionen wie saisonal abweichende Mindestaufenthaltsdauern, Buchungsgarantien oder Anzahlungen festzulegen; diese werden im Buchungsprozess ausgewiesen.

3.5 Für Buchungen über Vermittlungsportale (z. B. Airbnb, Booking.com) gelten vorrangig die dort ausgewiesenen Tarif-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Portals. Änderungen und Stornierungen sind ausschließlich über das Buchungsportal vorzunehmen. Im Übrigen gelten diese Beherbergungsbedingungen ergänzend, insbesondere die §§ 2, 4, 5, 11 bis 21, 23 und 25.

3.6 Der Hauptbucher muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Anbieter ist berechtigt, das Alter durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zu überprüfen.

 

§ 4 Belegung, Zusatzpersonen, Besuch

4.1 Die zulässige Höchstpersonenzahl ergibt sich aus der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

4.2 Der ausgewiesene Preis ist für die Belegung mit zwei Personen kalkuliert, soweit die Objektbeschreibung nichts Abweichendes ausweist. Sofern die Kapazität der Einheit es zulässt, können nach vorheriger Anmeldung weitere Personen aufgenommen werden; ab der dritten Person wird ein Zuschlag von 15,00 EUR pro Person und Nacht berechnet.

4.3 Wird die zulässige oder die angemeldete Personenzahl überschritten, ist der Anbieter berechtigt, den Zutritt der nicht angemeldeten Personen zu verweigern, den Zuschlag nach Ziffer 4.2 in doppelter Höhe für die gesamte Aufenthaltsdauer nachzuberechnen und den Vertrag nach § 23 außerordentlich zu kündigen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Tagesbesuch ist gestattet. Übernachtungsbesuch ist nur nach vorheriger Anmeldung in Textform zulässig und gilt als Zusatzperson im Sinne von Ziffer 4.2.

4.5 Der Gast haftet für das Verhalten aller von ihm aufgenommenen Personen und Besucher wie für eigenes Verhalten.

§ 5 Objektwechselvorbehalt

5.1 Der Anbieter ist berechtigt, dem Gast anstelle der gebuchten eine andere, gleichwertige Einheit im Stadtgebiet Braunschweig zuzuweisen, wenn die gebuchte Einheit aus vom Anbieter nicht zu vertretenden oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen nicht bereitgestellt werden kann. Hierzu zählen insbesondere Wasser-, Brand-, Sturm- oder Leitungsschäden, Havarien der Haustechnik, behördliche Anordnungen, unaufschiebbare Instandsetzungs- oder Baumaßnahmen am Gebäude, Ausfall wesentlicher Versorgungseinrichtungen sowie die nicht rechtzeitige Räumung durch einen Vorgast.

5.2 Gleichwertig ist eine Einheit mit vergleichbarer Größe, Ausstattung, Belegungskapazität und Lagequalität. Etwaige Mehrkosten trägt der Anbieter; ein niedrigerer Preis wird dem Gast erstattet. Ein Anspruch des Gastes auf Erstattung von Fahrt-, Umzugs- oder sonstigen Folgekosten besteht nicht.

5.3 Kann eine gleichwertige Ersatzeinheit nicht bereitgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag für den betroffenen Zeitraum zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Zeitraum werden unverzüglich erstattet. Der Anbieter wird sich bemühen, dem Gast eine anderweitige Unterkunft zu vermitteln; eine Verpflichtung zur Vermittlung oder zur Übernahme der Kosten einer solchen Unterkunft besteht nicht. Soweit der Anbieter nach § 21 haftet, ist die Kostenübernahme für eine Ersatzunterkunft auf 50,00 EUR pro Nacht, höchstens jedoch auf den für die betroffenen Nächte vereinbarten Übernachtungspreis begrenzt; dies gilt nicht in den Fällen des § 21.1.

§ 6 Preise, Betriebskosten, Reinigung

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern handelt es sich um Gesamtpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit der jeweilige Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist; für die kurzfristige Beherbergung beträgt sie derzeit 7 % gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Wird der Vertrag mit einem Anbieter geschlossen, der die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

6.2 Nicht enthalten sind kommunale Abgaben, die der Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet (z. B. Kurtaxe, Beherbergungssteuer). Für den Standort Braunschweig fallen solche Abgaben derzeit nicht an.

6.3 Ändern sich nach Vertragsschluss Steuer-, Gebühren- oder Abgabensätze oder werden neue Steuern, Gebühren oder Abgaben wirksam erhoben, ist der Anbieter berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn des Aufenthalts mehr als vier Monate liegen.

6.4 Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Bettwäsche und Handtücher werden zu Beginn des Aufenthalts einmalig gestellt. Zwischenreinigungen und Wäschewechsel während des Aufenthalts werden nicht angeboten. Der Gast ist verpflichtet, die Einheit besenrein, mit geleertem Kühlschrank, entsorgtem Müll und gespültem Geschirr zurückzugeben. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, den tatsächlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

6.5 Bei Aufenthalten von mehr als 30 Nächten sind die Betriebskosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser, Strom, Internet sowie die umlagefähigen Hausgeldbestandteile bis zu einem Betrag von 200,00 EUR je Kalendermonat im Preis enthalten. Übersteigt der tatsächliche Verbrauch diesen Betrag, wird der übersteigende Anteil nach den abgelesenen Zählerständen zum jeweils gültigen Tarif des Versorgers nachberechnet. Die Einheiten sind mit Zwischenzählern ausgestattet. Der Anbieter ist berechtigt, die Zählerstände zu Beginn und zum Ende des Aufenthalts abzulesen und zu dokumentieren; der Gast hat dies zu ermöglichen. Auf Verlangen wird ihm die Dokumentation zur Verfügung gestellt.

6.6 Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn der tatsächliche Verbrauch den Betrag nach Ziffer 6.5 unterschreitet.

§ 7 Zahlung, Zahlungsmittel, Verzug

7.1 Der Gast ist zur Vorleistung verpflichtet. Bei Aufenthalten bis einschließlich 30 Nächte ist der gesamte Preis mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

7.2 Bei Aufenthalten von mehr als 30 Nächten sind der Preis für die ersten 30 Nächte sowie die Kaution mit Vertragsschluss fällig. Die weiteren Zeiträume sind monatlich im Voraus zu zahlen, fällig zu dem in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Datum, spätestens jedoch drei Werktage vor Beginn des betreffenden Monatszeitraums.

7.3 Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Eine Zahlung mit gängigen Kreditkarten ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Für Kartenzahlungen, die nicht unter § 270a BGB fallen – insbesondere mit Firmenkreditkarten, Karten von Drei-Parteien-Kartensystemen und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegebenen Karten –, berechnet der Anbieter ein Entgelt in Höhe von 4 % des Zahlbetrags; das Entgelt übersteigt die dem Anbieter durch die Zahlung entstehenden Kosten nicht. Barzahlung ist ausgeschlossen.

7.4 Die Überlassung der Einheit und die Übermittlung der Zugangsdaten erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ist die Zahlung bis zum Anreisetag nicht eingegangen, besteht kein Anspruch auf Überlassung; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt nach Maßgabe von § 8 bestehen.

7.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Gast Verzugszinsen nach § 288 BGB. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR berechnet. Gegenüber Verbrauchern werden die tatsächlich entstandenen Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

7.6 Befindet sich der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten. Zahlt der Gast nach Mahnung mit einer Frist von sieben Tagen nicht, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 23 berechtigt.

7.7 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.8 Nachträglich entstandene Entgelte, insbesondere für Zusatzleistungen, Nachberechnungen nach Ziffer 6.5 sowie Pauschalen nach diesen Bedingungen, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

7.9 Rechnungen werden als PDF-Datei per E-Mail übermittelt oder zum Download bereitgestellt. Der Gast erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 8 Stornierung, Nichtanreise, Umbuchung

8.1 Bei Direktbuchungen kann der Gast den Vertrag bis 30 Tage vor 16:00 Uhr des Anreisetages kostenfrei in Textform stornieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

8.2 Storniert ein Gast, der Verbraucher ist, nach Ablauf der Frist nach Ziffer 8.1 oder tritt er den Aufenthalt nicht an, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10 % der vereinbarten Vergütung angesetzt, so dass 90 % geschuldet sind. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung der Einheit für den betroffenen Zeitraum werden angerechnet.

8.3 Storniert ein Gast, der Unternehmer ist, nach Ablauf der Frist nach Ziffer 8.1 oder tritt er den Aufenthalt nicht an, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung der Einheit für den betroffenen Zeitraum werden angerechnet.

8.4 Bei Aufenthalten von mehr als 30 Nächten gilt Ziffer 8.1 mit der Maßgabe, dass die Stornofrist 30 Tage vor dem jeweiligen Beginn des gebuchten Zeitraums beträgt; im Übrigen gilt § 9.

8.5 Tarife mit abweichenden Stornierungsbedingungen, insbesondere ermäßigte Tarife ohne Stornierungsoption, gehen dieser Regelung vor. Die jeweils geltenden Bedingungen werden im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Für Buchungen während Messe- und Veranstaltungszeiten können abweichende Fristen gelten.

8.6 Für Buchungen über Vermittlungsportale gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Portals.

8.7 Nimmt der Gast den Zugang bis 12:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages nicht in Anspruch und meldet er sich bis dahin nicht beim Anbieter, wird der gesamte verbleibende Buchungszeitraum storniert („No Show“). Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt nach Maßgabe der Ziffern 8.2 und 8.3 bestehen. Der Anbieter ist berechtigt, die Einheit anderweitig zu vergeben.

8.8 Ein Anspruch auf Umbuchung des Zeitraums oder der Einheit besteht nicht. Der Anbieter kann einer Umbuchung im Einzelfall zustimmen; in diesem Fall erfolgt die Verrechnung ausschließlich als Gutschrift auf eine Folgebuchung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

8.9 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung bei Aufenthalten von mehr als 30 Nächten

9.1 Der Vertrag ist auf den vereinbarten Zeitraum befristet, längstens auf die Höchstdauer nach § 2.4.

9.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen, gerechnet ab dem vereinbarten Anreisetag. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

9.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung. Endet der vereinbarte Zeitraum vor Ablauf der Kündigungsfrist, verbleibt es beim vereinbarten Vertragsende.

9.4 Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 9.3 werden im Voraus gezahlte Beträge für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum zeitanteilig erstattet.

9.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter gilt ergänzend § 23; bei Zahlungsverzug kann er nach Maßgabe von § 7.6 fristlos kündigen.

§ 10 Kaution

10.1 Bei Aufenthalten bis einschließlich 30 Nächte kann der Anbieter eine Kaution verlangen. Ob und in welcher Höhe eine Kaution erhoben wird, wird im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

10.2 Bei Aufenthalten von mehr als 30 Nächten leistet der Gast eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete. Als Monatsmiete gilt der vereinbarte Monatsbetrag, hilfsweise das Dreißigfache des vereinbarten Nachtpreises.

10.3 Wird die Mitnahme eines Haustieres vereinbart, erhöht sich die Kaution um 500,00 EUR.

10.4 Die Kaution ist durch Überweisung zu leisten und muss vor Überlassung der Einheit eingegangen sein. Solange die Kaution nicht geleistet ist, besteht kein Anspruch auf Überlassung. Hat der Anbieter die Einheit gleichwohl überlassen, ist er nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

10.5 Soweit § 551 BGB auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, ist der Gast berechtigt, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu leisten; die erste Rate ist vor Überlassung der Einheit fällig. Die Kaution wird in diesem Fall getrennt vom Vermögen des Anbieters zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt; die Erträge stehen dem Gast zu und erhöhen die Sicherheit.

10.6 Die Kaution sichert alle Ansprüche des Anbieters aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Vergütungs-, Nachberechnungs- und Schadensersatzansprüche.

10.7 Der Anbieter rechnet über die Kaution innerhalb eines Monats nach Rückgabe der Einheit ab. Der Anbieter ist berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution zurückzubehalten, soweit Ansprüche dem Grunde nach feststehen, der Höhe nach aber noch nicht abschließend beziffert werden können. Er teilt dem Gast die betreffenden Positionen innerhalb der Monatsfrist in Textform mit. Die Schlussabrechnung erfolgt unverzüglich nach Vorliegen der maßgeblichen Kosten, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Rückgabe.

§ 11 An- und Abreise, Zugang, Schlüssel

11.1 Die Einheit steht dem Gast ab 16:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.

11.2 Der Zugang erfolgt im Wege des Self-Check-in. Die Zugangsdaten und die Anreiseinformationen werden dem Gast rechtzeitig vor Anreise nach vollständigem Zahlungseingang übermittelt.

11.3 Die Weitergabe von Zugangsdaten, Schlüsseln, Codekarten oder Transpondern an Dritte ist untersagt.

11.4 Überlassene Schlüssel, Codekarten und Transponder sind bei Abreise entsprechend den Anreiseinformationen zurückzugeben oder in der Einheit zu hinterlassen. Bei Verlust oder Nichtrückgabe wird eine Pauschale von 300,00 EUR berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten, insbesondere der Kosten für den Austausch der Schließanlage, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

11.5 Verlässt der Gast die Einheit nicht rechtzeitig, ist der Anbieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag den vollen Tagespreis sowie den darüber hinausgehenden Schaden zu berechnen, insbesondere Aufwendungen und Erlösausfälle aus der hierdurch verhinderten Weitervermietung.

11.6 Ein früherer Check-in oder ein späterer Check-out werden nicht angeboten.

§ 12 Nutzungspflichten, Hausordnung, Rauchverbot, Ruhezeiten

12.1 Der Gast verpflichtet sich, die Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für ausreichende Lüftung und Beheizung zu sorgen. Der Gast hat die in der Einheit ausliegenden Hinweise zum Lüften und Heizen zu beachten.

12.2 Die in der Einheit oder im Gebäude ausliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und vom Gast zu beachten. Bei Widersprüchen gehen diese Beherbergungsbedingungen vor.

12.3 Der Gast hat die Einrichtung bei Bezug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

12.4 In der gesamten Einheit einschließlich Balkon, Loggia, Terrasse sowie in den Gemeinschaftsflächen gilt ein absolutes Rauchverbot. Es erfasst auch E-Zigaretten, Verdampfer, Wasserpfeifen und vergleichbare Erzeugnisse. Bei Verstoß hat der Gast als pauschalierten Schadensersatz für Sonderreinigung, Geruchsneutralisation und Erlösausfall aus der hierdurch verhinderten Vermietung 500,00 EUR zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

12.5 Das Abhalten von Partys, Feiern und Veranstaltungen ist untersagt. Bei Verstoß hat der Gast als pauschalierten Schadensersatz für Sonderreinigung und Erlösausfall aus der hierdurch verhinderten Vermietung 1.000,00 EUR zu zahlen. Ziffer 12.4 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.

12.6 Es gilt eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Ab 20:00 Uhr ist auf Zimmerlautstärke und besondere Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Hausbewohnern zu achten.

12.7 Das Manipulieren, Abdecken, Entfernen oder Blockieren von Rauchwarnmeldern, Feuerlöschern, Fluchtwegen und Notausgängen ist untersagt. Bei Verstoß hat der Gast als pauschalierten Schadensersatz 200,00 EUR zu zahlen; Ziffer 12.4 Satz 4 und 5 gelten entsprechend. Der Anbieter ist zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

12.8 Eine Nutzung der Einheit zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jede gewerbliche Nutzung, die Nutzung zur Prostitution sowie zu sonstigen illegalen Dienstleistungen und Aktivitäten, ist untersagt.

12.9 Kommt es zu Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, oder zu Diebstahl, hat der Gast dem Anbieter den Schaden sowie die Aufwendungen zur Schadensbeseitigung einschließlich der Erlösausfälle aus der hierdurch verhinderten Vermietung zu ersetzen. Alle Schäden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 13 Untervermietung, Weitergabe, Personenwechsel

13.1 Der Weiterverkauf, die Untervermietung und die Weitervermittlung gebuchter Einheiten sind untersagt. Unzulässig sind insbesondere die Weitervermittlung an Dritte zu höheren als den tatsächlichen Preisen sowie die Abtretung oder der Verkauf des Überlassungsanspruchs gegen den Anbieter.

13.2 Bei Firmenbuchungen ist ein Wechsel der untergebrachten Personen während des Buchungszeitraums zulässig, jedoch nur nach vorheriger Anzeige in Textform. Anzugeben sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse jeder Person, die die Einheit nutzt. Der buchende Unternehmer bleibt Vertragspartner und haftet für alle untergebrachten Personen.

13.3 Bei Verstoß gegen die Ziffern 13.1 oder 13.2 ist der Anbieter berechtigt, die Buchung zu stornieren, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

§ 14 Haustiere

14.1 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet.

14.2 Die Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf das konkret benannte Tier nach Art, Rasse, Größe und Anzahl. Für die Mitnahme wird eine Pauschale erhoben, deren Höhe sich nach Art und Größe des Tieres richtet und die im Einzelfall vereinbart und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird.

14.3 Bei vereinbarter Mitnahme eines Haustieres erhöht sich die Kaution nach § 10.3.

14.4 Wird ein Haustier ohne Zustimmung mitgeführt, hat der Gast als pauschalierten Schadensersatz für Sonderreinigung, Allergenbeseitigung und Erlösausfall 500,00 EUR zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Der Anbieter ist zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

14.5 Blindenführhunde, Assistenz- und vergleichbare Servicehunde dürfen gegen Nachweis jederzeit und kostenfrei mitgeführt werden; einer Zustimmung nach Ziffer 14.1 bedarf es nicht.

14.6 Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Einheit zurückgelassen werden und nicht auf Betten und Polstermöbel gelangen. Der Gast hat für die Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Grundstück zu sorgen.

§ 15 Stellplätze

15.1 An ausgewählten Standorten steht ein Stellplatz zur Verfügung. Ob ein Stellplatz vorhanden, im Preis enthalten oder gegen gesondertes Entgelt buchbar ist, ergibt sich aus der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

15.2 Die Überlassung eines Stellplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Eine Bewachungs- oder Überwachungspflicht des Anbieters besteht nicht.

15.3 Für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge, Fahrräder oder deren Inhalt haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 21. Schäden sind unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Stellplatzanlage, anzuzeigen.

15.4 Der Gast versichert, dass er beziehungsweise der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

15.5 Wird die Nutzung des Stellplatzes durch Verschulden Dritter oder höhere Gewalt unmöglich, besteht kein Anspruch des Gastes auf Bereitstellung eines Ersatzstellplatzes oder auf Erstattung.

§ 16 Internetnutzung

16.1 Der Anbieter stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Störungen, etwa durch höhere Gewalt, Wartungsmaßnahmen oder Ausfälle im Netz Dritter, können nicht ausgeschlossen werden.

16.2 Der Gast darf den Internetzugang nicht missbräuchlich verwenden. Missbräuchlich sind insbesondere das Herunterladen und Verteilen urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Plattformen, die Nutzung illegaler Streamingangebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte, insbesondere im Sinne der §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB.

16.3 Der Gast stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetzugangs durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes verursacht worden sind. Der Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

16.4 Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

16.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Internetzugang bei Rechtsverstößen zu sperren.

§ 17 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

17.1 Aufnahmen zu rein privaten Zwecken sind gestattet.

17.2 Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken oder zur Veröffentlichung – insbesondere für Werbung, Film-, Foto- und Videoproduktionen, kommerzielle Social-Media-Inhalte sowie Immobilienpräsentationen – bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Bedingungen und Entgelt werden im Einzelfall gesondert vereinbart.

17.3 Der Einsatz von Kameras, Bewegungsmeldern oder sonstigen Aufnahmegeräten in Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes ist untersagt.

17.4 Bei Verstoß kann der Anbieter Unterlassung, Löschung der Aufnahmen und Schadensersatz verlangen sowie den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 18 Zutrittsrecht des Anbieters

18.1 Der Anbieter und die von ihm beauftragten Personen sind berechtigt, die Einheit zu Zwecken der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Ablesung, Besichtigung oder sachverständigen Begutachtung zu betreten. Der Zutritt wird mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden in Textform angekündigt und erfolgt werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.

18.2 Bei Gefahr im Verzug – insbesondere bei Wasser-, Brand- oder Gasgefahr, Gesundheitsgefahr oder drohendem erheblichem Sachschaden – ist der Anbieter berechtigt, die Einheit ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Der Gast wird unverzüglich informiert.

18.3 Der Gast hat den Zutritt zu ermöglichen und zu dulden.

§ 19 Mängel, Minderung

19.1 Der Gast hat Störungen und Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Er ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ferner hat er den Anbieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

19.2 Der Anbieter wird nach Kenntnis oder auf Anzeige des Gastes innerhalb angemessener Frist für Abhilfe sorgen.

19.3 Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Ausfall von Heizung, Strom, Warmwasser, Kaltwasser oder Internetzugang wird ab einer ununterbrochenen Ausfalldauer von zwölf Stunden eine Minderung in Höhe von 10 % des Tagespreises für jeden betroffenen Kalendertag gewährt. Der Nachweis einer erheblicheren Beeinträchtigung bleibt dem Gast unbenommen.

19.4 Eine Minderung ist ausgeschlossen, soweit der Gast die Störung zu vertreten hat, soweit sie auf einer Störung im Netz oder Verantwortungsbereich Dritter beruht oder soweit der Gast die Anzeigepflicht nach Ziffer 19.1 schuldhaft verletzt hat.

§ 20 Pflichten und Haftung des Gastes

20.1 Der Gast haftet für alle Schäden an der Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen und Anlagen, die er, Mitreisende oder Besucher schuldhaft durch vertragswidrige Nutzung verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

20.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Dauer des Aufenthalts eine Privathaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Mietsachschäden einschließt, und deren Bestand auf Verlangen des Anbieters nachzuweisen. Bei Firmenbuchungen genügt der Nachweis einer entsprechenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des buchenden Unternehmens.

20.3 Schäden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 21 Haftung des Anbieters

21.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ferner haftet er nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

21.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Vermögensfolgeschäden und mittelbare Schäden, soweit sich aus den Ziffern 21.1 und 21.2 nichts anderes ergibt.

21.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

21.5 Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter nach den §§ 701 ff. BGB. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige macht (§ 703 BGB). Beabsichtigt der Gast, Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

21.6 Ansprüche gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne von Ziffer 21.2; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 22 Fundsachen

22.1 In der Einheit zurückgelassene Gegenstände werden für die Dauer eines Monats aufbewahrt. Danach ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften zu verfahren.

22.2 Eine Rücksendung erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung des Gastes, auf dessen Kosten und Gefahr. Für den Bearbeitungsaufwand wird eine Pauschale von 25,00 EUR zuzüglich der tatsächlichen Versandkosten berechnet; die Rücksendung erfolgt nach Zahlungseingang. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

22.3 Eine Haftung für Fundsachen wird außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht übernommen.

§ 23 Außerordentliche Kündigung durch den Anbieter, Räumung

23.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(a) der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und nach Mahnung mit einer Frist von sieben Tagen nicht zahlt;

(b) der Gast bei der Buchung oder während des Aufenthalts unrichtige oder unvollständige Angaben zu Identität, Personenzahl, Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat;

(c) die zulässige Personenzahl überschritten wird;

(d) gegen das Rauchverbot nach § 12.4 verstoßen wird;

(e) ein Haustier ohne Zustimmung mitgeführt wird;

(f) der Hausfrieden erheblich oder wiederholt gestört wird;

(g) gegen das Untervermietungs- oder Weitergabeverbot nach § 13 verstoßen wird;

(h) Brandschutzeinrichtungen manipuliert werden;

(i) der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist;

(j) die Kaution nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;

(k) der nach § 2.4 vereinbarte Aufenthaltsanlass entfällt, insbesondere die Entsendung endet, oder sich herausstellt, dass ein solcher Anlass bei Vertragsschluss nicht bestand;

(m) der Gast die Einheit entgegen der baurechtlichen Zweckbestimmung nach § 2.2 zum dauerhaften Wohnen nutzt;

(l) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

23.2 Die Kündigung erfolgt in Textform. Der Anbieter setzt den Gast unverzüglich in Kenntnis.

23.3 Der Gast hat die Einheit binnen 24 Stunden ab Zugang der Kündigung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

23.4 Bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter bleibt der Vergütungsanspruch für den vereinbarten Zeitraum bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen und der Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung. Ein Schadensersatzanspruch des Gastes entsteht nicht.

23.5 Nach Rückgabe der Einheit zurückgelassene Sachen des Gastes werden auf dessen Kosten und Gefahr für die Dauer eines Monats verwahrt; danach ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften zu verfahren. Kommt der Gast seiner Räumungspflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen; die Kosten trägt der Gast.

§ 24 Kein Widerrufsrecht

24.1 Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt auch für die gleichzeitig gebuchte Überlassung von Stellplätzen und sonstigen Zusatzleistungen.

§ 25 Ergänzende Bestimmungen für Firmenkunden (Unternehmer)

25.1 Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten ergänzend und vorrangig für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Firmenkunde“). Bestimmungen dieser Bedingungen, die ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern gelten – insbesondere § 6.1 Satz 2 bis 4, § 6.3 Satz 2, § 7.5 Satz 3, § 8.2 und § 24 –, finden auf Verträge mit Firmenkunden keine Anwendung.

25.2 Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich der buchende Firmenkunde. Zwischen dem Anbieter und den untergebrachten Personen kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Der Firmenkunde hat das Verhalten der untergebrachten Personen wie eigenes zu vertreten und stellt den Anbieter von Ansprüchen dieser Personen frei, soweit der Anbieter nicht nach § 21.1 haftet.

25.3 Der Aufenthalt dient der befristeten Unterbringung entsandter oder projektbezogen eingesetzter Mitarbeiter des Firmenkunden oder seiner Auftragnehmer. Der Firmenkunde teilt bei Buchung die voraussichtliche Einsatzdauer nach Maßgabe von § 2.5 mit und zeigt deren Änderung unverzüglich an. § 2.6 bleibt unberührt.

25.4 Der Firmenkunde ist verpflichtet, dem Anbieter die untergebrachten Personen nach Maßgabe von § 13.2 zu benennen und jeden Wechsel vorab in Textform anzuzeigen.

25.5 Storniert der Firmenkunde nach Ablauf der Frist nach § 8.1 oder werden die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch genommen, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet; Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Bei Kontingentvereinbarungen und Gruppenbuchungen ab fünf Einheiten gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen vorrangig.

25.6 Es bleibt bei der Vorleistungspflicht nach § 7.1 und § 7.2. Abweichend hiervon kann ein Zahlungsziel gesondert in Textform vereinbart werden; maßgeblich ist in diesem Fall das in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum. Ist ein Zahlungsziel vereinbart, erfolgt die Überlassung auch vor Zahlungseingang. Der Anbieter kann die Einräumung eines Zahlungsziels von der Vorlage einer Bonitätsauskunft oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen.

25.7 Bei Zahlungsverzug schuldet der Firmenkunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR. § 7.6 gilt entsprechend.

25.8 Der Firmenkunde hat eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Mietsachschäden einschließt, und deren Bestand auf Verlangen nachzuweisen (§ 20.2).

25.9 Ein Widerrufsrecht besteht nicht; die Vorschriften der §§ 312 ff. BGB über Verbraucherverträge finden keine Anwendung.

25.10 Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Firmenkunden führt nicht zu einer Vertragsänderung; Schweigen des Anbieters gilt insoweit nicht als Zustimmung.

25.11 Der Anbieter haftet gegenüber Firmenkunden nach Maßgabe des § 21. Die Verjährungsverkürzung nach § 21.6 gilt mit der Maßgabe, dass sie auch Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erfasst, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

25.12 Für Verträge mit Firmenkunden ist ausschließlicher Gerichtsstand Braunschweig. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Firmenkunden zu klagen.

§ 26 Schlussbestimmungen

26.1 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

26.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Belegenheitsort der überlassenen Einheit.

26.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des internationalen Privatrechts. Ein Gast, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, genießt darüber hinaus den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates.

26.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

26.5 Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen allein der Information.

26.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

26.7 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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